Pflichtdokumente an Bord in den Niederlanden
Die Niederlande sind eines der beliebtesten Segelreviere Europas – und zugleich sehr gut organisiert. Kontrollen durch Wasserschutzpolizei oder Hafenmeister sind normal. Wer mit einer Dehler 28 (oder jedem anderen Boot) unterwegs ist, braucht dabei nur wenige, klar definierte Dokumente, sollte diese aber zuverlässig an Bord haben.
Diese Dokumente sind verpflichtend:
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Der Schiffsführer muss sich bei Kontrollen ausweisen können.
➡️ Pflicht für den Schiffsführer
➡️ Original, nicht nur Kopie
2. Funkzeugnis (nur wenn UKW-Funk an Bord ist)
Ist auf der Dehler 28 eine UKW-Funkanlage installiert, muss der Schiffsführer ein gültiges Funkzeugnis besitzen:
- UBI (Binnenfunk) und/oder
- SRC (Seefunk)
Zusätzlich erforderlich:
-
Zulassung / Rufzeichen der Funkanlage
➡️ Kein Funkzeugnis = Funkgerät darf nicht betrieben werden
3. BPR – Niederländische Binnenfahrtsregeln
Auf Binnengewässern ist das Binnenvaartpolitiereglement (BPR) vorgeschrieben.
➡️ Muss an Bord verfügbar sein
➡️ Papier oder digitale Version zulässig
Wie verhält es sich mit dem Nachweis der Mehrwertsteuer?
Kernpunkt des Yacht.de-Artikels
Der Artikel stellt klar, dass diese verbreitete Vorstellung in vielen Fällen eine Halbwahrheit oder ein Mythos ist:
EU-Mehrwertsteuer („VAT“) ist keine permanente Pflichtdokumentation bei Privatbooten
Die EU-Mehrwertsteuer betrifft grundsätzlich Unternehmen und deren Umsätze, nicht private Personen direkt. Deshalb gibt es keine rechtliche Grundlage, laut der ein EU-Mitgliedstaat z. B. die Polizei im Binnenland verpflichtend dazu berechtigt, von einem Privatboot einen „Mehrwertsteuer-Nachweis“ zu verlangen.
👉 Anders gesagt: Ein Privatbootfahrer kann nicht staatsrechtlich verpflichtet werden, eine Rechnung oder ein spezielles „VAT-Zertifikat“ vorzuweisen, nur weil er sein Boot in EU-Gewässern nutzt. Die ursprüngliche Verkaufsrechnung ist daher kein formelles Pflichtpapier im Sinne einer Bootsführerdokumentation.
