Kaum ein Thema verunsichert Bootseigner so sehr wie die Frage nach der Mehrwertsteuer. Muss ich einen „VAT-paid“-Nachweis an Bord haben? Was ist, wenn alte Belege fehlen? Und gilt das alles auch in den Niederlanden?
-> Artikel in der Yacht.de
Die kurze Antwort: Viele Sorgen beruhen auf Mythen.
Hier meine nicht rechtsverbindliche Einschätzung:
1. Der größte Irrtum: „MwSt-Nachweis ist ein Pflichtdokument“
In der Boots-Community hält sich hartnäckig die Annahme, man müsse jederzeit einen Mehrwertsteuer-Nachweis (z. B. Kaufrechnung mit ausgewiesener MwSt) an Bord vorlegen können.
➡️ Das ist falsch.
Weder das EU-Recht noch nationale Vorschriften (auch nicht in den Niederlanden) sehen einen solchen dauerhaften Nachweispflicht-Status für privat genutzte Sportboote vor. Mehrwertsteuer ist eine Umsatzsteuer, keine „Besitzsteuer“. Sie ist beim Kauf relevant, nicht als lebenslanges Borddokument.
2. Der entscheidende Begriff: Unionsware
Zollrechtlich ist nicht die Rechnung entscheidend, sondern der Status des Bootes.
👉 Ein Boot gilt als Unionsware, wenn es sich rechtmäßig im EU-Binnenmarkt befindet.
Das ist in der Regel der Fall, wenn:
- das Boot in der EU gebaut wurde oder
- es innerhalb der EU gekauft und genutzt wird
- kein Hinweis auf eine illegale Einfuhr aus einem Drittland besteht
Für Unionsware gilt:
- freier Verkehr innerhalb der EU
- kein MwSt-Nachweis an Bord erforderlich
3. Gebrauchtbootkauf in der EU ohne alte Belege – was heißt das?
Ein sehr häufiger Praxisfall:
- Kauf eines gebrauchten Boots von einer EU-Privatperson
- Keine Originalrechnung mehr vorhanden
- Keine historischen Liegeplatz- oder Wartungsnachweise
➡️ Das ist rechtlich unproblematisch.
Es gibt keine Pflicht, beim Privatverkauf alte MwSt-Belege weiterzugeben.
Die bloße Tatsache, dass keine Rechnung mehr existiert, begründet keinen Verdacht und keine Nachweispflicht.
Wichtig ist:
- Kauf innerhalb der EU
- plausibler Nutzungszusammenhang innerhalb der EU
Mehr verlangt das Recht nicht.
4. Wer muss eigentlich was beweisen?
Ein zentraler Punkt, der oft missverstanden wird:
❗ Die Beweislast liegt nicht automatisch beim Bootseigner.
Behörden (z. B. Zoll) dürfen nicht pauschal verlangen:
„Beweisen Sie, dass für dieses Boot MwSt gezahlt wurde.“
Erst bei einem konkreten Verdacht – etwa:
- illegale Einfuhr aus einem Drittland
- lange Nutzung außerhalb der EU ohne Wiedereinfuhr
- widersprüchliche Angaben zur Herkunft
dürfen Nachweise verlangt werden.
Und selbst dann geht es primär um den Zollstatus, nicht um eine alte Rechnung.
5. Gilt das auch in den Niederlanden?
Ja – uneingeschränkt.
Die Niederlande wenden das EU-Zoll- und Steuerrecht vollständig an.
Es gibt keine niederländische Sonderregel, die einen MwSt-Nachweis an Bord verlangt.
Das gilt für:
- Binnengewässer (IJsselmeer, Markermeer, Kanäle)
- Küstennahe Fahrt
- Kontrollen durch Waterpolitie, Zoll oder Hafenmeister
Auch hier gilt: Kein Verdacht → keine Nachweispflicht
6. Wann kann die Mehrwertsteuer wirklich relevant werden?
Es gibt wenige, klar definierte Fälle, in denen das Thema tatsächlich kritisch wird:
⚠️ Kauf oder Nutzung außerhalb der EU
- Boot stammt aus einem Drittland (z. B. Türkei, UK nach Brexit)
- Keine ordnungsgemäße Einfuhr in die EU
⚠️ Längere Abwesenheit aus der EU
- Boot war dauerhaft außerhalb der EU
- Keine nachvollziehbare Wiedereinfuhr
In diesen Fällen kann:
- Einfuhrumsatzsteuer
- ggf. Zoll
fällig werden.
Das sind jedoch Sonderfälle, nicht der Normalfall des EU-Gebrauchtbootkaufs.
7. Was ist sinnvoll – auch wenn es keine Pflicht ist?
Auch ohne rechtliche Verpflichtung kann es praktisch hilfreich sein, folgende Unterlagen aufzubewahren:
- Kaufvertrag mit EU-Verkäufer
- Zahlungsnachweis
- aktuelle Liegeplatz- oder Wartungsrechnung in der EU
- formlose Erklärung des Vorbesitzers zur EU-Nutzung
➡️ Nicht als Pflicht, sondern als Beruhigungspaket – für Eigner und potenzielle Käufer.
Fazit: Mehrwertsteuer – viel Mythos, wenig Pflicht
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❌ Es gibt keine Pflicht, einen MwSt-Nachweis an Bord zu haben
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✅ Ein gebrauchtes Boot in der EU gilt grundsätzlich als Unionsware
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✅ Fehlende historische Belege sind kein Problem
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⚠️ Relevant wird es nur bei Drittland-Bezug
Der berühmte „VAT-paid-Nachweis“ ist in der Praxis vor allem eines: ein hartnäckiger Mythos, der sich seit Jahren hält – rechtlich aber kaum Substanz hat.
